Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
 
Stand: 01.01.2020
Lausitz-Grafik Melanie Kotissek
 
§1 Vertragsverhältnis

  1. Jeder erteilte und übernommene Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag mit lizenz­rechtlichem Einschlag.
  2. Ich arbeite nur im festen Auftrag im Sinne des §631 BGB in Verbund mit §2 des Urheberrechtgesetzes. 

§2 Urheberrecht

  1. Meine Vorschläge, Entwürfe und Werk- und Reinzeichnungen stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar, für die das Urheberrechtgesetz gilt.
  2. Ohne meine Erlaubnis dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
  3. Jede Nachahmung, auch die von Teilen oder Details, ist unzulässig.

§3 Nutzungsrecht

  1. Meine Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang verwendet werden.
  2. Mit der Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars, d. h. Entwurfs- und Lizenzhonorar, erwirbt der Auftraggeber die ihm im vereinbarten Umfange übertragenen Nutzungsrechte. Sämtliche, vertraglich nicht erwähnten Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich beim Urheber.
  3. Es ist Sache des Auftraggebers, nachzuweisen, in welchem Umfange ihm Nutzungsrechte am Werk abgetreten worden sind. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit meiner Einwilligung gestattet. Das gilt insbesondere für die Wiedergabe eines Entwurfes oder Teilen davon in einem anderen als dem vereinbarten Format (z. B. DIN A4 als DIN A5) oder für andere Werbemittel (z.B. ein Plakatentwurf als Prospektgestaltung).
  4.  Meine Zustimmung zu einer anderweitigen oder weitergehenden Nutzung ist von der Vereinbarung eines entsprechenden zusätzlichen Lizenzhonorares abhängig.

§4 Übertragung des exklusiven Nutzungsrechts

  1. Der Designer räumt dem Auftraggeber unwiderruflich sämtliche zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten Rechte an sämtlichen im Rahmen dieses Werkvertrags erstellten urheberrechtlich geschützten Leistungen ein und überträgt ihm sämtliche hieran bestehenden übertragbaren Rechte.
  2. Die Einräumung bzw. Übertragung gem. Abs. 1 erfolgt aufschiebend bedingt bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Logo auf sämtliche bekannte und unbekannte Nutzungsarten, insbesondere in Printform (z.B. in Geschäftskorrespondenz, Werbeflyern, Anzeigen, etc.) und insbesondere digital (z.B. im Internet, auf der Homepage, in Form von Bannerwerbung, etc.) zu nutzen. Die Nutzung kann zeitlich unbeschränkt in jedweder Form auch wiederholt erfolgen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere jedwede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Sendung.

  4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Logo selbst oder durch Einschaltung Dritter zu bearbeiten, umzugestalten oder ein »Re-Design« durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Unzulässig sind insbesondere entstellende oder auf sonstige Weise die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Schöpfers gefährdende Beeinträchtigungen des Logos.

  5. Die Einräumung und Übertragung sämtlicher Rechte erfolgt ausschließlich (exklusiv) zu Gunsten des Auftraggebers. Der Designer verpflichtet sich, jegliche Vorarbeiten und Entwürfe nicht in identischer oder ähnlicher Form selbst für eigene Zwecke zu nutzen oder Dritten zu überlassen.
  6. Der Auftraggeber kann die Nutzungsrechte an dem Logo ohne vorherige Zustimmung des Designers an Dritte übertragen. Derartige Unterlizenzen bleiben auch nach einem Wegfall der Hauptlizenz bestehen.

  7. Der Auftraggeber ist berechtigt, an dem Logo in eigenem Namen Schutzrechte anzumelden, insbesondere Designschutz und Markenschutz. Der Designer wird sämtliche dafür erforderlichen Informationen schriftlich übermitteln und ggf. erforderliche Erklärungen gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt auf erstes Anfordern zur Verfügung stellen.

§5 Honorare

  1. Eine unentgeldliche Tätigkeit, die kostenlose Unterbreitung von Vorschlägen oder die kostenlose Vorlage von auftragsbezogenen Entwürfen sind nicht berufsüblich und werden von mir in der Regel abgelehnt.
  2. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
  3. Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangende Vorschläge/Entwürfe sind auch ohne Nutzung honorarberechtigt (Konzeptions-/Entwurfshonorar).
  4. Eine spätere Nutzung setzt in jedem Fall meine Zustimmung und die Bezahlung eines Lizenzhonorares voraus.
  5. Im Honorar enthalten sind:
    • Problembesprechung
    • Ausarbeitung eines Präsentationsentwurfes, welcher dem Auftrag-
      geber von der späteren Ausführung ein hinreichendes Bild vermittelt
    • Präsentationsbesprechung im normalen Rahmen
    • die Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte bei Ausführung des
      Vertrages durch mich.
  6. Im Honorar nicht enthalten sind (falls nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart):
    • zusätzliche, gewünschte oder notwendige Besprechungen beim       

      Auftraggeber oder bei Lieferanten; Im Honorar nicht enthaltene
      Eigenleistungen werden nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet.
  7. Bei Fremdleistungen werden die jeweiligen Aufträge in meinem Namen erteilt und gemäß Vereinbarungim Endhonorar abgerechnet.
  8. Für die Bestellung von Fremdleistungen wird dem Berater/Gestalter im   Rahmen des ihm übertragenen Auftrags Vertretugsvollmacht eingeräumt.

 §6 Zahlungskonditionen

  1. Meine Honorare zuzüglich Mehrwersteuer sind sofort nach Arbeitsablieferung, jedoch spätestens innerhalb der Rechnungszahlungsfrist (falls nicht anders vereinbart) rein netto zahlbar.
  2. Bei Fristüberschreitung werden zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 5% fällig.
  3. Bei größeren Aufträgen werden Akonto-Zahlungen berechnet, und zwar in der Regel 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Arbeitsablieferung und 1/3 bei Schlußabrechnung.

§7 Überlassene Materialien und Archivierung

  1. Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt Lausitz-Grafik keine Haftung.
  2. Der Transport geht zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist Sache von Lausitz-Grafik.
  4. Der Kunde spricht Lausitz-Grafik von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

§8 Sonstiges

  1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
  2. Alle Vorschläge/Entwürfe, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, bleiben unser Eigentum.
  3. Layouts, Reinzeichnungen, Modelle und sonstige Unterlagen sind mir nach angemessener Frist, spätestens jedoch auf Aufforderung, unbeschädigt zurückzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe, insbesondere von nicht zur Ausführung gelangten Arbeiten, bin ich berechtigt, Schadensersatz in Höhe eines zusätzlichen Entwurfshonorars zu verlangen. Es bleibt mir unbenommen, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen.
  4. Von jedem unter Zugrundelegung meiner Vorschläge/Entwürfe realisierten Werbemittel sind mir mindestens 2 einwandfreie ungefaltete Exemplare kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von Arbeiten wie Displays, Schildern, Fahrzeug- und Gebäudegestaltungen, Messeständen und dergleichen sind uns kostenlos fachgerechte Farbaufnahmen in einem Mindestformat von 80 x 100 mm zur Verfügung zu stellen.
  5. Vor der Ausführung der Vervielfältigung/Reproduktion sind uns Korrekturmuster bzw. Andrucke vorzulegen.
  6. Die Beschaffung von Werbemitteln sowie die Überwachung der Vervielfältigung erfolgt nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung und wird nach Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.Das gleiche gilt für Regiearbeiten.
  7. Für die zeichenrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkeit unserer Vorschläge/Entwürfe übernehmen wir die Gewähr nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  8. Die uns vom Auftraggeber zur Bearbeitung und Verwertung überlassenen Vor­lagen und Gestaltungselemente (Texte, Fotos, Illustrationen, Zeichnungen, Modelle etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber über die entsprechenden Rechte verfügt.

§9 Angebote, Preise

  1. Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
  2. Alle Preise gelten rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Die Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gemäß gültiger Preis­liste berechnet.

§10 Abschlagszahlungen

  1. Teillieferungen aus allen Projektverträgen können dem Auftraggeber monatlich in Rechnung gestellt werden.

§11 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Daten und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks Eigentum von Lausitz-Grafik.

§12 Lieferzeit

  1. Liefertermine bedürfen der Vereinbarung.
  2. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen.
  3. Die Unterbrechung wird vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.
  4. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
  5. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

§13 Korrekturen und Änderungen

  1. Korrekturen und Änderungen, soweit sie 5% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in pauschalen Angebotspreisen enthalten.
  2. Bei Überschreitung ist Lausitz-Grafik dazu berechtigt, die entstandenen Mehrkosten nach gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen.
  3. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.

§14 Abnahme

  1. Die Abnahme erfolgt schriftlich.
  2. Geht in einer Frist von zwei Wochen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen.

§15 Beanstandungen und Haftungsausschluss

  1. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
  2. Lausitz-Grafik übernimmt keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (Reproduktion, Vervielfältigung etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird.
  3. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge oder Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind.

§16 Datensicherheit

  1. Soweit Daten an Lausitz-Grafik – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
  2. Für den Fall von Daten­verlusten kann Lausitz-Grafik keine Haftung übernehmen.

§17 Inhalte

  1. Mit der Übergabe von Quellmaterial (Texte, Grafiken, Bilder, Musik etc.) stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt.

§18 Rechte

  1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde zeitlich unbeschränkte und räumlich beschränkte Verwertungsrechte an den gesamten Projektergebnissen. Nicht enthalten ist das Recht auf Weiterbearbeitung der Projektergebnisse, auf Exklusivität und auf Übertragung von Rechten an Dritte.
  3. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Überlassung der entstandenen Daten.

§19 Haftung

  1. Haftungsbeschränkungs-, Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.
  2. Sollten trotz sorgfältiger Prüfung Viren oder ähnliches auf von Lausitz-Grafik gelieferten Datenträgern festgestellt werden, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§20 Abwerbungsverbot und Geheimhaltung

  1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
  2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags­verhältnisses hinaus.

§21 Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort ist Bautzen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
  2. Die Ungültigkeit einer der vorliegenden Arbeits- und Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  3. Änderungen und Abweichungen von diesen Vetragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeitder Schriftform.